Welche Privatversicherungen bieten wir an?

Was heute noch Bestand hat, kann morgen schon ungewiss sein. Denn nichts ist so beständig wie der Wandel.

Damit Ihre Zukunft planbar und sicher wird, minimieren wir nahezu alle Risiken durch maßgeschneiderte Versicherungspakete, die sich auch den Veränderungen im Laufe eines Lebens anpassen. Dabei bilden unsere Erfahrung und Ihre individuellen Belange und Wünsche den Gestaltungsrahmen für Ihren Zukunftsfahrplan - von A bis Z: Allgemeine Haftungsrisiken verlieren dann ebenso ihre Schrecken wie Altersvorsorge, Lebens- oder Zahnzusatzversicherung.

Egal, wie Ihre Planung für die Zukunft aussieht - wir minimieren die Risiken. Das können wir Ihnen versichern!

Sach- / Unfallversicherungen

  • Privathaftpflicht

    Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.
    „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!

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  • Hausrat

    Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder auch Einbruchdiebstahl nicht vollkommen vermeidbar.

    Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung, Kleidung und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, können auch noch Kosten für eine Unterbringung im Hotel auf Sie zukommen.

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  • Unfall

    Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus.

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  • Rechtsschutz

    Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt nötig wird. Ein eventuell daraus resultierender Rechtsstreit ist meistens sehr teuer. Mit einer Rechtsschutzversicherung treffen Sie Vorsorge für diese finanziellen Folgen. Wer will schon auf sein gutes Recht verzichten, nur weil er es sich vielleicht nicht leisten kann?

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  • Wohngebäude

    Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung - selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist fast unmöglich!

    Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sie wenigstens finanziell absichern.

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  • Bauleistung

    Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Denn sie bringen nicht nur Ihren Zeitplan in Verzug, sondern belasten durch den Mehraufwand auch Ihre Finanzierung erheblich!

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  • Photovoltaik

    Eine Fotovoltaikanlage - Ihr Kraftwerk, das sich umweltschonend „selbstfinanziert“ und Sie unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Diese sensible Technik ist zwangsweise auch den unschönen Seiten der Natur – wie z.B. Stürmen und Hagel – ausgeliefert.

    Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können dazu führen, dass Ihre geplanten Einnahmen schnell einbrechen. Zusammen mit den aufzubringenden Reparaturkosten verschiebt sich die berechnete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit und wird eventuell nie erreicht.

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  • Haus- & Grundbesitzerhaftplicht

    Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB).
    Was bedeutet das für Sie? – Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft oder nicht. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.

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  • Bauherrenhaftpflicht

    Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Auch wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe.

    Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für den Bauherren.

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  • Kraftfahrt (KfZ)

    Der private Pkw ist ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens und häufig auch unerlässlich für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Immerhin sind Mobilität und Flexibilität in der heutigen Zeit eine Grundvoraussetzung. Wenn die eigenen vier Räder dann aufgrund eines Schadens ausfallen, ist schnelles Handeln gefragt. Mit einer Kfz-Versicherung können die finanziellen Folgen von Schäden am Fahrzeug aufgrund eines Unfalls, Diebstahls, Marderbisses, Glasbruchs oder Wildunfalls gut abgewendet werden.

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  • Kraftfahrt (KfZ) - Oldtimer und "Exoten"

    Es ist doch immer wieder schön, wenn man sich auch mal etwas gönnt. Und welcher Traum könnte schöner in Erfüllung gehen als ein automobiler? Vor das Fahrvergnügen hat der Gesetzgeber allerdings den Versicherungsschutz gesetzt – und gerade an diesem kann es schnell scheitern. Der Großteil der Versicherer tut sich mit Exoten, die nicht an jeder Straßenecke stehen, schon wegen des Anschaffungspreises sehr schwer. Soll der Versicherungsschutz auch zur Exklusivität des Fahrzeugs passen, dünnt sich das Feld der Anbieter noch weiter aus.

    Runde, auswechselbare Formen prägen das automobile Straßenbild unserer Tage. Nur sehr wenigen Modellen spendieren die Hersteller noch ein markantes Äußeres. So sticht inzwischen sogar ein ehemaliges Allerweltsauto wie ein Kadett D optisch positiv aus dem tristen Einerlei hervor. Wer Oldtimer oder Youngtimer fährt, liebt sein Fahrzeug im Regelfall. Die Versicherer haben dies erkannt und mit entsprechenden Versicherungsangeboten reagiert, die umfangreichen Schutz zu bescheidenem Beitrag bietet. Damit wird eines der schönsten Hobbys für fast jeden bezahlbar.

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Lebensversicherungen

  • Private Rentenversicherungen

    Die Gesetzliche Rente reicht nicht aus. Aktuelle Rentner erhalten im Durchschnitt weniger als 800 Euro pro Monat, insbesondere Frauen. Im besten Fall können Sie mit maximal 60 bis 65 % Ihres derzeitigen Nettoeinkommens rechnen, unter der Voraussetzung, dass Sie keine Unterbrechungen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Erziehungszeiten haben. Die Realität im Alter muss daher bescheidener eingeschätzt werden.

    Wer im Ruhestand mindestens die heutige Lebensqualität genießen möchte, muss selbst für das Alter sparen.

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  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

    Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sie ist existenziell wichtig!
    Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen - und das möglichst frühzeitig!

    Die betriebliche Altersvorsorge ist für jeden Mitarbeiter interessant, einschließlich Auszubildende und geringfügig Beschäftigte. Seit 2019 ist ein Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent des Bruttobeitrags verpflichtend, und ab 2022 gilt dies auch für bestehende Verträge. Der Arbeitgeberanteil kann sogar höher sein. Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob die betriebliche Altersvorsorge bereits möglich ist.

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  • Riester-Rente

    Eine sehr interessante Möglichkeit, für später vorzusorgen, bietet die sog. Riester-Rente. Sie zählt zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und wurde 2002 vom damaligen Bundessozialminister Walter Riester ins Leben gerufen. Die aktive Förderung durch den Staat ist in § 10 a EStG festgelegt. Sie besteht aus Zulagen und zusätzlich ist die Sparleistung über den Sonderausgabenabzug in Ihrer Steuererklärung absetzbar.

    Jeder Zulagenberechtigte erhält 175 € Grundzulage. Zusätzlich werden für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, 185 € und für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, 300 € zugezahlt – und das jedes Jahr. Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Sie Kindergeld erhalten.

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  • Basis-Rente („Rürup-Rente“)

    Eine ebenso interessante Form der privaten Vorsorge ist die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt. Sie wurde 2005 als staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ins Leben gerufen. Namensgeber ist der Ökonom Hans-Adalbert Rürup.

    Der Staat fördert die Sparer durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Wie die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse können auch die Beiträge zur Basis-Rente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Ihr Alterssparen mindert also Ihre Steuerlast.

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  • Berufsunfähigkeitsversicherung

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist wohl eine der absolut wichtigsten Versicherungen überhaupt!
    Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg, was fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags führt. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus.

    Über 2 Millionen Menschen in Deutschland sind erwerbs- oder berufsunfähig, und jährlich kommen weitere 280.000 Fälle hinzu. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nur eine geringe Erwerbsminderungsrente, und die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde faktisch abgeschafft.

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  • Dienstunfähigkeitsversicherung

    Das Thema Dienstunfähigkeit wird von vielen Beamten noch immer verharmlost. Gerade nach der Lebenszeitverbeamtung wird hier gerne von einer „Vollkasko-Absicherung“ im Ernstfall ausgegangen. Die wenigsten Beamten aber wissen wirklich, wie hoch ihre Bezüge im Fall einer Dienstunfähigkeit (DU) tatsächlich ausfallen würden. Auch die schlechte Versorgungssituation von Beamten auf Widerruf respektive auf Probe ist vielen Betroffenen unbekannt. Um einen Einkommensverlust im Falle der DU auffangen zu können, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel nur dringend zu empfehlen.

  • Dread Disease

    Durch eine Absicherung gegen schwere Krankheiten schützen Sie sich und Ihre Familie gegen die finanziellen Folgen, wenn Sie krankheitsbedingt längerfristig ausfallen.
    Egal ob Sie arbeiten gehen können oder nicht, Ihren finanziellen Verpflichtungen müssen Sie nachkommen. Dank einer Schwere-Krankheiten-Absicherung erhalten Sie bei der Diagnose einer schweren Erkrankung einen vorher festgelegten Geldbetrag zur freien Verfügung.

    So schaffen Sie sich im Fall der Fälle den finanziellen Freiraum, um sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Genesung!

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  • Grundfähigkeitenversicherung

    Nie waren die Möglichkeiten, sich gegen die finanziellen Folgen des gesundheitsbedingten Arbeitskraftverlusts abzusichern, vielfältiger als heute. Die Versicherungsbranche sieht dabei die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als eine Art „Königsweg“ an. Dieser “Königsweg” ist aber auch ein preisintensiver Weg, für manche Berufsgruppen sogar ein recht teurer Weg. Durch die sehr weitgefasste Absicherung und die vielen Leistungsauslöser ist man sehr streng bei der Gesundheitsprüfung, so dass auch dadurch die BU uninteressanter für Sie oder gar unmöglich werden kann.

    Eine Alternative stellt die Grundfähigkeitsversicherung (GFV) dar. Hier wird eine Leistung erst dann fällig, wenn ein Kunde bestimmte Fähigkeiten verliert, die er im täglichen Leben benötigt. Der Katalog der versicherten Fähigkeiten ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Fähigkeiten wie Sprechen oder Sehen zählen beispielsweise immer dazu, damit Sie eine ungefähre Vorstellung vom Gegenstand dieses Schutzes bekommen. Es sind also ganz konkrete Dinge aus dem Alltag, die man sich gut vorstellen kann, deren Verlust die Leistung auslöst. Selbst wenn man sich nicht vorstellen kann, seinem Beruf nicht mehr nachgehen zu können, weil man etwa im Rollstuhl sitzt, kann man sich doch vorstellen, welche finanzielle Belastung daraus resultieren kann. Für manche Berufsgruppen (z. B. Musiker, Tattookünstler...) kann die Grundfähigkeitsversicherung eine sehr gute Wahl sein, da eine andere, das laufende Einkommen ersetzende Absicherung, kaum darstellbar ist.

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  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung

    Heutzutage gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich gegen die finanziellen Folgen des gesundheitsbedingten Arbeitskraftverlusts abzusichern. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gilt als "Königsweg", ist jedoch oft teuer und erfordert strenge Gesundheitsprüfungen.

    Eine weitere Alternative stellt die die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) dar. Diese verhält sich zur BU so, wie der Charterflieger zum Privatjet. Ihr Berufsbild spielt keine Rolle für die Zahlung der versicherten Rente. Es ist lediglich von Interesse, ob und in welchem Ausmaß Sie noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Es wird also alles sehr viel allgemeingültiger betrachtet – entsprechend preiswerter ist solcher Schutz natürlich auch.
    Bei verschiedenen Krankheitsbildern wären Berufsunfähigkeitsrentenbezieher auch in den Genuss einer Erwerbsunfähigkeitsrente gekommen. Chronische Schmerzpatienten, psychische Probleme oder Schlaganfälle seien hier nur als Beispiele genannt. Für viele körperlich Tätige kann die EU der vielleicht sinnvollere Weg sein, da auch für den Fall einer Berufsunfähigkeit mit einer starken körperlichen Schädigung gerechnet werden kann. Ob man mit dieser dann einer anderen Arbeit nachgehen kann, ist unwahrscheinlich. Ungleich preiswerter, wie der EU-Schutz ist, kann dann evtl. auch eine Rentenhöhe gewählt werden, von der man auch wirklich leben kann.

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  • Risikolebensversicherung

    Der Tod eines nahe stehenden Menschen ist immer schmerzlich und eine belastende Zeit, in der vieles andere in den Hintergrund rückt. Eine Risikolebensversicherung hält „den Rücken frei”, damit in dieser schwierigen Phase nicht auch noch finanzielle Sorgen dazu kommen. Denn, auch wenn die Gedanken in dieser Zeit sicherlich woanders sind, die finanziellen Verpflichtungen laufen weiter. Lebenshaltungskosten, Geschäftskredite oder ein Baudarlehen - finanzielle Verpflichtungen sollten nicht auf den Schultern der Hinterbliebenen lasten. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie die Existenz Ihrer Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner optimal absichern.

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  • Sterbegeldversicherung

    Zugegeben, es ist nicht sehr angenehm, sich über seine eigene Endlichkeit Gedanken zu machen. Aber es gehört auch zum Leben, sich mit Fragen wie z. B. „Wie soll meine Beerdigung aussehen?“ und „Wer bezahlt meine Bestattung?“ auseinander zu setzen.
    Früher war es einfacher: Über 10 Jahre war das Sterbegeld Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Aber bereits seit 1998 wurde die Sterbegeldleistung schrittweise reduziert und ist seit 2004 sogar ersatzlos gestrichen. Das heißt, im Sterbefall haben Hinterbliebene keinen Anspruch auf eine Sterbegeldleistung aus der GKV mehr.
    Der Tod eines Angehörigen ist für die Hinterbliebenen traurig genug. Oft kommt dazu aber noch die finanzielle Belastung durch die Bestattungskosten. Um Ihre Angehörigen davor zu schützen, können Sie rechtzeitig mit einer privaten Sterbegeldversicherung vorsorgen. Denn nur allzu oft tritt der Trauerfall völlig unerwartet ein, ohne dass ausreichend Rücklagen dafür gebildet wurden.

Kranken- / Pflegeversicherungen

  • Private Krankenversicherung für Angestellte & Selbstständige

    Kaum ein anderer Absicherungsbereich war in den letzten Jahren so medienpräsent wie die Krankenversicherung. Regelmäßig wurde in beinahe jeder Legislaturperiode der Bundesregierung an der einen oder anderen Stelle in der gesetzlichen Krankenversicherung "reformiert", was in der Regel eine Kürzung der Leistungen mit sich brachte.

    Man kann die beiden Systeme (GKV und PKV) der Krankenversicherung sehr gut unterscheiden. Die Grundlage bei der PKV sind Alter und Gesundheitszustand, bei der GKV ist das Einkommen für die Beitragshöhe entscheidend. Der Leistungsumfang der PKV wird vertraglich über den Tarif festgelegt, bei der GKV regelt dies zum aller größten Teil das Sozialgesetzbuch.

    Machen Sie bei der Entscheidung "ob PKV oder GKV" keinesfalls den Fehler, sich an der Beitragshöhe zu orientieren. Stellen Sie sich besser die Frage, wie Sie im Krankheitsfall behandelt werden möchten. Auch sollten Sie in die Überlegungen mit einbeziehen, was in Ihrem Leben noch an Krankheitsthemen auf Sie zukommen könnte.

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  • Private Krankenversicherung für Beamte (Beihilfeberechtigte)

    Sie sind gerade frisch gebackener Beamter oder Beamtenanwärter oder werden in Kürze verbeamtet? Glückwunsch! Jetzt stehen Sie vor zwei wichtigen Entscheidungen:

    1. Die Entscheidung über das „Ob„: Wechseln Sie – wie 93% aller Beamten – in die Private Krankenversicherung für Beamte (PKV) oder entscheiden Sie sich in einer Handvoll von Bundesländern unwiderruflich für die Kombination aus pauschaler Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV).

    2. Die Entscheidung über das „Wie„: Welchen PKV Anbieter wählen Sie aus fast 50 Krankenversicherern aus? Und welcher der jeweils angebotenen Tarife passt am besten zu Ihren persönlichen Anforderungen?

    Mit unabhängiger Beratung, gerne durch uns, kommen Sie einfacher und sicherer zum für Sie richtigen Ergebnis.

  • Zahnzusatzversicherungen

    Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur einen Bruchteil der Behandlungskosten für Zusatzleistungen wie hochwertigen Zahnersatz oder zahnmedizinische Prophylaxe. Die Differenz – der sogenannte Eigenanteil – kann mittels einer Zahnzusatzversicherung abgefangen werden. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

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  • Stationäre Krankenzusatzversicherungen

    Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.

  • Ambulante Krankenzusatzversicherungen

    Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung teilweise oder gar nicht erstattet werden.

    Folgendes ist u.a. versicherbar: Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel.

  • Krankentagegeldversicherungen

    Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst für eine bestimmte Zeit (in der Regel sechs Wochen) weiterhin das volle Gehalt.

    Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld. Dieses darf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens betragen, zudem aber auch nicht 90 % des Nettoeinkommens übersteigen. Bei Personen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2023: 4.987,50 € mtl.) liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld im Verhältnis noch niedriger.

    Deshalb kann es sich lohnen, die Lücke mithilfe einen Krankentagegelds abzudecken.

  • Pflegezusatzversicherung (Pflegetagegeld)

    Beim Pflegetagegeld wird eine feste Summe vereinbart, die der Patient zur freien Verfügung hat. Der Versicherte kann selbst entscheiden, wofür das Geld genutzt wird. Die Höhe des ausgezahlten Tagesgeldes richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade).

  • Pflegezusatzversicherung (Pflegekosten)

    Eine Pflegekostenversicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz auf, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Diese feste Bindung an den Kassensatz kann sich nachteilig auswirken: sind die Leistungen der gesetzlichen Kasse gering, zahlt auch die private Versicherung wenig. Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer Höchstgrenze. Bleibt dann immer noch eine Lücke, muss der Versicherte die Restkosten aus eigener Tasche zahlen. Generell kommen Kostentarife nur für nachgewiesene Kosten auf, zum Beispiel durch Rechnung eines Heimes oder eines Pflegedienstes. Dazu zählen nur die Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht erstattet. Lässt sich der Versicherte von seinen Angehörigen oder Freunden pflegen, fällt die Erstattung geringer aus als bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst.

  • Pflegezusatzversicherung (Pflegerente)

    Der Versicherer zahlt eine vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen und egal, von wem man gepflegt wird und wo die Pflege stattfindet. Das Pflegefallrisiko wird hierbei mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgesichert. Die Höhe des Pflegerentenanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) des Versicherten.

Tierversicherungen

  • Tierhalterhaftpflichtversicherung

    Für nicht gewerblich genutzte Hunde und Pferde gibt es die Möglichkeit, diese über eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung zu versichern.

    Die Tierhalterhaftpflichtversicherung reguliert Schäden, die Ihr Tier einem Dritten zugefügt hat. Dazu gehören alle Personen- und Sachschäden sowie möglicherweise entstandene Vermögensschäden. Je nach gewähltem Versicherertarif kann der Versicherungsumfang um sinnvolle Erweiterungen ergänzt werden, z. B. Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, der ungewollte Deckakt, Flurschäden, Forderungsausfall, private Kutschfahrten usw. Bei Hunden stellt diese Form der Absicherung evtl. sogar eine Pflichtversicherung dar. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Regelungen in diesem Bereich sehr. Die Versicherungspflicht ist meist abhängig von der Rasse Ihres Hundes (sog. „Kampfhunde“), evtl. genügt aber auch schon das Erreichen einer gewissen Schulterhöhe. Wenn Sie sich hier nicht sicher sind, sollten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung erfragen, ob Ihr Tier zu den versicherungspflichtigen Artgenossen zählt.

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  • Tierkranken-/Tier-OP-Versicherung

    Für Hunde, Katzen und Pferde bietet der Versicherungsmarkt die Möglichkeit der Krankenversicherung. Eine solche Versicherung kommt für einen gewissen Teil der anfallenden Kosten auf. Unter anderem können folgende Probleme versichert werden:

    • Ambulante oder stationäre tierärztliche Behandlungen

    • Medizinisch notwendige Operationen unter Vollnarkose nach Erkrankung oder Unfall

    • Unterbringung in einer Tierklinik

    Auch Tarife, die sich nur auf Operationen beschränken, sind am Markt erhältlich. Ebenso gibt es Versicherungspolicen für Pferde, die ausschließlich die Kosten einer Kolik-OP übernehmen. Eine Anpassung des Versicherungsschutzes an Ihre Vorstellungen ist also gut darstellbar. Eine solide medizinische Versorgung ist auch für ein Haustier eine teure Sache. Sorgen Sie hier vor und schenken Sie Ihrem Tier die Absicherung, die es benötigt. Mit einer Tierkrankenversicherung stellt sich auch die Frage nicht mehr, ob sich bestimmte Behandlungen angesichts des Alters eines Tieres noch lohnen. Die Frage, ob ein treuer Begleiter operiert wird, sollte nicht vom Zustand des Geldbeutels abhängig gemacht werden müssen.

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  • Tierlebensversicherungen für Pferde, Rinder und Schafe

    Wie bei der bekannten Lebensversicherung für Menschen, ist auch bei der Tierlebensversicherung eine vereinbarte Versicherungssumme Grundlage der Entschädigung. Versichert sind die Tiere im Falle von Tod oder Nottötung, Transport, Diebstahl, Raub, Abschlachten in diebischer Absicht sowie dauernde Zuchtunbrauchbarkeit. Der Versicherungsschutz gilt im Stall wie auch auf der Weide und erstreckt sich zusätzlich auf Trächtigkeits- und Geburtsschäden am Muttertier.